WERT UND NUTZEN DER ÖFFENTLICHEN BESTELLUNG 

Die Bezeichnung “Sachverständiger” ist in Deutschland nicht geschützt! Es können sich auch Personen mit unzureichend fachlicher Qualifikation als Sachverständige bezeichnen. 

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die zuständigen Industrie- und Handelskammern (IHK) soll gewährleisten, dass Sie auf einen Gutachter mit herausragender nachgewiesener Qualifikation (z.B. mehrstündige intensive Prüfungen, schriftlich und mündlich, an einer technischen Universität) und überdurchschnittlichem Fachwissen treffen. 

Achtung !!: 
Es tummeln sich unzählige unfähige Gutachter und selbsternannte Experten auf dem Markt. 
Fragen Sie immer vor Beauftragung nach der Anzahl der schon erstellten Gerichtsgutachten. Gerichte sind bei der Auswahl von Sachverständigen in der Regel sehr verantwortungsbewusst. 

Ein Ingenieur mit Universitätsabschluss und umfangreicher Trockenbauerfahrung ist wegen der Kopflastigkeit der Thematik einem reinen Praktiker vorzuziehen. 

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn mit der Berufsbezeichnung “Gutachter für Schäden im Hochbau” der Eindruck erweckt werden soll, dass man sich in einer Vielzahl von Gewerken überdurchschnittlich gut auskennt. 

Einer, der angeblich alles kann, kann bekanntlich nichts richtig.

25.04.2025 11:28:31